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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2020

1. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Welscheit GmbH (folgend "Verkäufer" genannt) gelten für alle Bestellungen von Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB beim Verkäufer bzgl. des jeweiligen Produktangebotes.

(2) Die Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Einbeziehung von eigenen AGB des Kunden wird hiermit, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausdrücklich widersprochen.

(3) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt der diesbezüglichen Vereinbarungen ist der schriftliche Vertrag maßgebend.

(4) Vertragssprache ist deutsch.

(5) Sie können die derzeit gültigen AGB auf der Webseite www.welscheit.de abrufen.

2. Zustandekommen eines Vertrages

(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bestellungen des Kunden sind Angebote zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages.

(2) Der Verkäufer behält sich vor, das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich schriftlich oder durch Beginn mit der Bearbeitung der Bestellung bzw. Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(3) Nach Zustandekommen des Vertrages hat der Käufer die Möglichkeit, unabhängig vom Vorliegen eines Mangels (siehe dazu Ziff. 8 dieser AGB), zu viel bestellte Ware binnen 14 Tagen nach Ablieferung der Ware beim Käufer an den Verkäufer zu retournieren. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer einen Nachweis der fristgerechten Rücksendung an den Verkäufer zu verlangen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer. Bei Rücksendung der Ware erhält der Käufer 90% des Kaufpreises auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben, sofern sich die Ware in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befindet.

(4) Unfreie Ware wird nicht akzeptiert und angenommen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich (i) Lieferkosten/Fracht und (ii) Umsatzsteuer (in gesetzlicher Höhe). Die Lieferkosten entnehmen Sie bitte der gesonderten Lieferkostenübersicht, die Sie auf Anfrage vom Verkäufer zugesandt bekommen.

(2) Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder binnen 30 Tagen netto, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist. Mit Ablauf der vorstehend genannten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Verzugszinsen werden auf Basis des jeweiligen gesetzlichen Verzugszinssatzes für Handelsgeschäfte über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40 EUR. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises hat entweder (i) auf das in der Rechnung genannte Konto per Überweisung innerhalb der dort genannten Frist oder (ii) per Lastschrift von dem vom Käufer zu benennendem Konto oder (iii) per Vorkasse zu erfolgen.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene bis zu maximal 10% Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten. Der Kunde hat im Fall einer Preiserhöhung von 10% oder mehr das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach unserer Mitteilung über den erhöhten Preis geltend gemacht werden.

(5) Der Kunde ist einverstanden, dass Rechnungen, Gutschriften oder sonstige die Bestellung betreffende Mitteilungen, ausschließlich in elektronischer Form übermittelt werden.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Verkäufers aufzurechnen, es sei denn, dessen Rechtsansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist auch dann nicht zur Aufrechnung gegenüber etwaigen Forderungen des Verkäufers berechtigt, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.

4. Liefer- und Versandbedingungen

(1) Sofern nichts anderes angegeben, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die vom Kunden angegebene Adresse.

(2) Wird die Lieferung dem Verkäufer aufgrund nicht möglicher Zustellung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, zurücktransportiert, trägt der Kunde die Kosten für den Transport und/oder eine erneute Zustellung.

(3) Transport- und Umverpackungen werden vom Verkäufer nicht zurückgeholt. Verpackungsmaterialien, Einwegpaletten, Hölzer, Folien, etc. gehen in das Eigentum des Kunden über, der die Entsorgung auf eigene Kosten vorzunehmen hat.

(4) Wenn ausnahmsweise Lieferung frei Baustelle vereinbart ist (vom Kundenkonto abweichende Lieferadresse), so fallen dafür Kosten von 10 EUR pro Bestellung an. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass die Baustelle maximal 50km vom Lager des Verkäufers entfernt ist und die Zufahrtsstraße sowie Baustelle mindestens mit einem 20-t-Lkw befahrbar sind. Ist letzteres nicht möglich, dann erfolgt die Lieferung nach Wahl der Verkäuferin entweder mit einem kleineren Fahrzeug oder an eine vom Kunden zu bestimmende, mit einem 20-t-Lkw zu erreichende Abladestelle. Bei Zustellung durch kleineren Lkw gehen Mehrkosten (Umladekosten, ortsübliche Fuhrlöhne) zu Lasten des Kunden. Das Abladen hat durch den Kunden zu erfolgen. Soweit Zustellung mit Kraftfahrzeugen erfolgt, werden die üblichen Abladekosten berechnet. Das Abladen erfolgt auf Gefahr des Kunden.

(5) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Epidemie (wie z.B. eine (internationale) Gesundheitsnotlage) Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

5. Nutzungsbedingungen Bildmaterial

(1) Die Nutzung des Bildmaterials (z.B. Produkt- und Stimmungsbilder) ist nur auf Basis eines gesonderten Lizenzvertrages möglich.

(2) Ohne Abschluss des Lizenzvertrages ist eine Nutzung des vom Verkäufer bereitgestellten Bildmaterials nicht gestattet, Der Verkäufer behält sich im Falle der Nichtbeachtung vor, entsprechende Ersatzansprüche gegenüber dem Käufer geltend zu machen.

6. Muster (Handmuster)

(1) Der Verkäufer übersendet dem Käufer auf dessen Anfrage gerne ein Muster des Produktes zur Ansicht, damit dieser sich einen Eindruck von der Farb- und Strukturbeschaffenheit des Produktes machen kann.

(2) Für den Versand der Muster fallen Versandkosten an. Die Höhe der Versandkosten entnehmen Sie bitte der gesonderten Lieferkostenübersicht.

(3) Bzgl. der Gewährleistung wird auf Ziff. 8 dieser AGB, insbesondere Ziff. 8.5, verwiesen.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher (gegenwärtigen und künftigen) Forderungen das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

(3) Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware erwachsen, an den Verkäufer ab, welcher diese Abtretung annimmt. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält der Verkäufer sich das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

(4) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(5) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

8. Gewährleistung

(1) Ist der Kunde Unternehmer, hat dieser die ihm nach § 377 HGB obliegende Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten i.V.m. mit einem etwaigen Handelsbrauch zu beachten. Dies umfasst insbesondere die Kontrolle von (i) Farb- oder (ii) Maßabweichungen. Bzgl. der Mangelhaftigkeit von Mosaiken ist zu beachten, dass Natursteinmosaike ein Naturprodukt sind. Daher kann es beim Abbau und bei der Herstellung der Mosaike zu natürlich bedingten Farbabweichungen kommen.

(2) Der Unternehmer ist demnach verpflichtet, die Verpackung zunächst auf Verpackungsschäden oder Auffälligkeiten zu untersuchen. Zeigt sich ein Verpackungsschaden oder sonst eine Auffälligkeit, hat der Unternehmer die Verpackung zu entfernen und die Ware zu untersuchen. Der Kunde ist verpflichtet, um seine Verpflichtung zur Untersuchung und Rüge zu genügen, das Mosaik stets aus mehreren Kartons zusammenzulegen, um ein einheitliches Farbbild zu erhalten und Abweichungen in der Farbe erkennen zu können. Der Käufer ist verpflichtet, in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Anwendungshinweise der Hersteller von Bauchemie-Produkten und die Verträglichkeit auf einer Probefläche zu überprüfen. Finden sich vereinzelte Mängel, ist seitens des Unternehmers intensiver zu prüfen. Je mehr Mängel sich zeigen, desto intensiver ist zu prüfen.

(3) Die Rüge hat sowohl bei offensichtlichen als auch versteckten Mängeln unverzüglich schriftlich oder fernmündlich zu erfolgen. Bei offensichtlichen Mängeln ist die Unverzüglichkeit gewahrt, wenn der Mangel spätestens binnen einer Frist von drei Werktagen nach Ablieferung gerügt wird. Bei versteckten Mängeln ist binnen fünf Werktagen nach Entdeckung zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(4) Werden die im vorstehenden Absatz genannten Fristen nicht eingehalten, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(5) Erfolgt seitens des Verkäufers eine Musterlieferung (sog. Handmuster), hat der Käufer zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte die Ware binnen zwei Werktagen entsprechend zu untersuchen und den Mangel anzuzeigen. Geschieht dies nicht bzw. nicht innerhalb der vorstehend genannten Frist, kann der Unternehmer den Mangel, welcher bei der Hauptlieferung auf demselben Mangel beruht, nicht mehr beanstanden.

(6) Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat, bessert der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung nach seiner Wahl entweder nach oder liefert ein Ersatzprodukt, soweit nicht ein Fall des Unternehmerregresses vorliegt. Erfolgt die Lieferung auf einer Europalette, ist diese bei Ablieferung direkt an den Verkäufer zurückzugeben. Wird die Europalette nicht an den Verkäufer zurückgegeben, verrechnet dieser dem Käufer pro Palette eine Gebühr von 10 EUR. Die Ware ist vom Käufer bis zur Nacherfüllung sachgemäß zu lagern. Jede unsachgemäße Lagerung des Käufers geht zu dessen Lasten. Dem Käufer bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

(7) Eine Nachlieferung bzw. Nachbesserung durch den Verkäufer erfolgt dann jedoch nicht, wenn ein Mangel überhaupt nicht vorliegt bzw. die Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn von der gesamten Mosaikmatte ein maximaler Anteil von 5% gebrochen ist. In diesem Fall hat der Käufer die beim Verschnitt des Mosaiks entstehenden Verschnittteile für den Ersatz gebrochener Steine zu verwenden.

(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware Dies gilt nicht für Ansprüche auf Grund von Schäden, die durch den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, und zwar bei (i) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, (iii) Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder (iv) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetzes („ProdHaftG“) oder (v), falls anwendbar, bei Rückgriffansprüchen in der Lieferkette.

(9) Ein Rückgriff des Käufers gegenüber dem Verkäufer gemäß § 445a Abs. 1, 2 BGB ist ausgeschlossen.

(10) Für die Beschaffenheit der Ware sind bei Unternehmern nur die eigenen Angaben des Herstellers und Verkäufers verbindlich, nicht jedoch etwaige weitere öffentliche Anpreisungen und sonstige Werbung des Herstellers. Natursteinmaterialien sollten grundsätzlich nur mit weißem Natursteinkleber verklebt werden. Je nach Anwendung und Beanspruchung müssten diese mit Fleckstop/Fleckenschutz versiegelt und imprägniert werden. Alternativ kann auch bei höherer Farbintensität auch ein Farbvertiefer gewählt werden.

9. Haftung

(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften der Verkäufer stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des ProdHaftG eröffnet ist.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche, die auf eine leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, ausgeschlossen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für alle geschlossenen Verträge zwischen dem Verkäufer und Kunden ist unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“) ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen des Verkäufers und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist der Sitz des Verkäufers.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verkäufer mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen aus Verträgen, ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

11. Änderungen der AGB

(1) Der Verkäufer ist berechtigt, die vorliegenden AGB mit einer entsprechenden Ankündigungsfrist (siehe dazu Abs. 2) zu ändern, wenn eine Änderung (i) notwendig ist und (ii) der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Der Verkäufer teilt dem Kunden etwaige Änderungen der AGB rechtzeitig vor dem Wirksamwerden in geeigneter Form mit.

(3) Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. Auf das Bestehen dieses Widerspruchsrechtes weist der Verkäufer den Kunden in der Änderungsmitteilung hin und darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

Gez. Martin Welscheit,
Geschäftsführer

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